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Rom – Im Zusammenhang mit der Selbstanzeige und Auslandsvermögen kann es häufig vorkommen, dass Vermögen ohne eine formelle Urkunde übertragen wurden. Dies kann z.B. die freigebige Zuwendung von Geldbeträgen betreffen, die von Auslandskonten behoben wurden, oder der Verzicht auf Forderungen (z.B. Verzicht auf die Erstattung eines gewährten Darlehens). Es handelt sich hier aus rechtlicher Sicht nic...
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