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Rom – Der statistische Teil der Intrastat-Meldung ist bekanntlich nur bei monatlicher Abgabe vorgesehen. Diese ist immer dann notwendig, wenn die Schwelle von 50.000 Euro überschritten wird. Diese Schwelle ist jeweils mit Bezug auf das Vorjahr und laufend für die vorherigen Kalenderquartale zu prüfen. Es gelten dabei zwei getrennte Schwellen, und zwar für die innergemeinschaftlichen Lieferungen un...
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