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Rom - Die Abschaffung des Gesellschafterbuches der Gesellschaften mit beschränkter Haftung soll laut Absicht des Gesetzgebers zu Vereinfachungen und zu Kosteneinsparungen führen. Die Praxis zeigt aber, dass das Gegenteil der Fall ist: Der erste Mehraufwand ergibt sich bereits durch die Übergangsbestimmung, die eine neue Mitteilung zur Abstimmung zwischen Gesellschafterbuch und Handelsregister verl...
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