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Bereits 1970 hatte der Rat der Europäischen Gemeinschaft (EG) mit der Richtlinie Nr. 70/220/EWG die Grenzwerte für Emissionen von Kohlenmonoxid und unverbrannten Kohlenwasserstoffen aus Kraftfahrzeugmotoren festgelegt. Eine Verschärfung dieser Grenzwerte erfolgte 1974 durch die Richtlinie Nr. 74/290/EWG des Rates. 1977 wurden mit der Richtlinie Nr. 77/102/EWG die Stickstoffoxide als zusätzlich zu...
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