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Rom – Eine der Voraussetzungen für die Anwendung der mit dem Haushaltsgesetz 2025 eingeführten Reinvestitionsprämie (oder Mini-Ires) betrifft den Überschuss bzw. Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024, der im Ausmaß von zumindest 80 Prozent einer eigenen vinkulierten Rücklage zugeführt werden muss. Dies ist so ausdrücklich in der entsprechenden Bestimmung (Art. 1 Abs. 436 Ges. Nr. 207/2024) festgeh...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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