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Luxemburg/Rom – Letzte Woche hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seine Schlussanträge in einem komplexen Streitfall (Rechts- sache C-37/15, Mercedes Benz Italia) über die italienischen MwSt-Bestimmungen zum Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen vorgelegt. Nach Ansicht des Generalanwalts besteht eine Unvereinbarkeit der italienischen Bestimmung mit dem Unionsrecht, und er ...
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