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Rom – Die Regierung Renzi hat mit dem Stabilitätsgesetz des Vorjahres eine für Arbeitgeber sehr attraktive Maßnahme zur Belebung des Arbeitsmarktes eingeführt. Für die unbefristete Anstellung von Arbeitnehmern im Zeitraum 1. Jänner – 31. Dezember 2015, welche in den sechs Monaten vor Beginn des Arbeitsverhältnisses keinen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit hatten, stand dem Arbeitgeber eine Reduz...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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