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Rom – Das Inps hat bekannt gegeben (Mitteilung Nr. 1668/2016), dass es über die Anwendungen auf seiner Internetseite möglich ist, die vom Mitarbeiter bei einem Auftraggeber bezogenen Vergütungen für eine geringfügige freie Mitarbeit mittels Voucher zu überprüfen. Der Artikel 48, GVD Nr. 81/2015 sieht Obergrenzen vor, innerhalb welcher die geringfügige freie Mitarbeit erlaubt ist. Der Mitarbeiter d...
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