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Bozen – Die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften sind verpflichtet, innerhalb von dreißig Tagen ab Genehmigung die Bilanz beim Handelsregister telematisch zu hinterlegen. Daran erinnert die Handelskammer Bozen in einer Aussendung.
Die Aktiengesellschaften müssen demnach zusammen mit der Bilanz auch das Gesellschafterverzeichnis übermitteln. Sofern sich allerdings ab der Genehmigung des l...
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