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Bozen – Wie bereits berichtet, ist die begünstigte Besteuerung von pauschal zehn Prozent auf Lohnelemente, welche zu Produktionssteigerung führen, per Dekret verabschiedet und am 29. März nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik rechtskräftig und theoretisch anwendbar geworden. Um auch „praktisch“ anwendbar zu sein, braucht es aber entweder betriebliche oder sogenannte territoriale Rahmenve...
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