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Rom – Früher oder später müssen die Probleme gelöst werden, und so auch die aufgeschobenen Verluste aus den Pandemie-Jahren. Eine der 2020 erlassenen Eilverordnungen (Art. 6 DL Nr. 23/2020) hat den Kapitalgesellschaften die Möglichkeit gewährt, für die Verluste des Geschäftsjahres 2020 keine der im ZGB diesbezüglich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Es geht dabei insbesondere um die Notwendigke...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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