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Bozen/Rom – Vorwegnehmend ist darauf zu verweisen, dass das erwähnte Dekret mit dem 24. September in Kraft getreten ist, so dass bei der Anwendung der Sanktionen eine Unterscheidung zu machen ist, ob das Vergehen vor oder ab dem 24. September 2015 erfolgt ist (die vorausgegangene Strafregelung war mit dem 22. April 2014 in Kraft getreten). Der wohl wichtigste Teil der Neuregelung betrifft die San...
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