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Rom – Die Flut von neuen Auflagen, die in Brüssel beschlossen werden und in den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind, nimmt nicht ab. Nach der Lieferkettenrichtlinie, den Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung usw. tritt in rund einem Jahr (am 14. Dezember 2027) die EU-Verordnung 2024/3015 über das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt in Kraft. Die Leitlinien...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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