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Rom – Die Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Lohnbüros sind aktuell nicht gut auf die Durchführungsbestimmung GVD Nr. 104/2022 und deren Ideatoren im Arbeitsministerium zu sprechen. Zur Erinnerung: Italien hat mit der Durchführungsbestimmung die EU-Richtlinie Nr. 2019/1152 umgesetzt. Wie von der SWZ prophezeit (siehe dazu Nr. 14/22, 15/22, 16/22, 17/22 und Nr. 30/22) hat die Verordnung einen erheblic...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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