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Rom – Die Einnahmenagentur erläutert in einem kürzlich veröffentlichten Rundschreiben die neue Übergewinnsteuer, die mit dem Haushaltsgesetz 2023 für das Jahr 2023 eingeführt worden ist. Die Steuer, die als Solidaritätsbeitrag gemäß einer EU-Verordnung (Nr. 2022/1854(EU)) vorgesehen wird, betrifft im Einzelnen nur die Kapitalgesellschaften und anderen gewerblichen Körperschaften, welche die Herste...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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