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Bozen - Der Herbst letzten Jahres war geprägt von einer lebhaften politischen Diskussion über eine Senkung der Einkommensteuer. Das Land Südtirol erhebt den im Jahre 1997 mit Art. 50 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 446 auf gesamtstaatlichere Ebene eingeführten regionalen Zuschlag auf die Einkommensteuer IRPEF im Ausmaß von 0,9 Prozent (das ist der Regelsatz). Diese „addizionale regionale“ is...
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