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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Art. 1 Abs. 427-436 Ges. Nr. 199/2025) werden die Investitionsbeihilfen in Form von Sonderabschreibungen gewährt. Die Anschaffungskosten können nur für Zwecke der Abschreibung wie folgt erhöht werden: 180 Prozent für jährliche Investitionen bis zu 2,5 Millionen Euro, 100 Prozent für Investitionen bis zu zehn Millionen Euro und 50 Prozent für Investitionen bis zu...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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