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Rom – Die MwSt-Quartalsmeldung für das zweite Kalenderquartal 2019 (April – Juni) ist bis 16. September elektronisch zu versenden. Diese Frist ist kürzlich mit der sogenannten Wachstumsverordnung spezifisch festgelegt worden (Art. 12-quater DL Nr. 34/2019). Die Frist für die Quartalsmeldungen war bislang indirekt mit Bezug auf die Meldung der Aus- und Eingangsrechnungen (Spesometro) geregelt. Dies...
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