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Brüssel – Für die Dividenden, die von einer bulgarischen Tochtergesellschaft an die Mutter mit Sitz in Gibraltar ausgeschüttet werden, kann nicht die von der sogenannten Mutter-Tochter-Richtlinie (RL Nr. 2011/96EU) vorgesehene Steuerbefreiung beansprucht werden. Der Europäische Gerichtshof stellt in einem kürzlich erlassenen Urteil (C-458/18 vom 2. April 2020) fest, dass die Richtlinie nur für die...
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