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Rom – Während man derzeit hauptsächlich über die Hyperabschreibung von 250 Prozent diskutiert, steht nun die Abrechnung für die Sonderabschreibung von 140 Prozent für die Anschaffung der neuen Anlagegüter an, die im Zeitraum 15. Oktober 2015 – 31. Dezember 2016 realisiert worden sind. Die Abrechnung erfolgt allein in der Einkommenserklärung (Redditi 2017) über die sogenannte Mehr-Weniger-Rechnung....
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