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Rom – Vor rund drei Jahren ist die EU-Richtlinie 2023/970 verabschiedet worden, mit dem Ziel, die Lohngleichheit für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz zu stärken (siehe SWZ 21/23). Den Mitgliedsstaaten wird diesbezüglich ein Zeitraum für die Umsetzung gewährt, der am 7. Juni 2026 endet. In Italien hat die Regierung jetzt den Entwurf der Durchführung...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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