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Rom - Am kommenden Montag, 30. Juni, verfällt die Frist für die Freistellung der Mehrwerte aus Beteiligungen und Baugrundstücken. Natürliche Personen, einfache Gesellschaften und nichtansässige Kö;rperschaften ohne Betriebsstätte in Italien kö;nnen durch Entrichtung einer Ersatzsteuer von 2 bzw. 4 Prozent den steuerlich anerkannten Wertansatz auf den Stand zum 1. Jänner 2008 aufwerten und so den k...
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