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Bozen/Rom – Bis 1995 war Italien ein Rentnerparadies. Für die Inanspruchnahme einer Altersrente gab es zwar bis zuletzt ein Mindestalter von 65 Jahren für Männer und von 60 für Frauen, aber diese Regel wurde überlagert von den Bestimmungen über die Dienstaltersrente: Wer 35 Jahre eingezahlt hatte, konnte sich in den Ruhestand verabschieden, wobei die Höhe der Rente nach dem zuletzt bezogenen abgab...
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