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Bozen – Die Beiträge, die in den Fonds zur Einkommenssicherung eingezahlt werden, sind für eine Reihe von Leistungen vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Begünstigten mindestens seit sechs Monaten vor dem Datum des Vorfalles, für welchen um einen Beitrag angesucht wird, die Einzahlungen in den obgenannten Fonds getätigt haben. Der Fonds sieht in den unten angeführte...
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