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Rom – Seit 30. Juni 2022 sind Unternehmen und Freiberufler verpflichtet, die Zahlungen von Kunden in Form von Zahlkarten anzunehmen, also mittels Debitkarten (Bancomat), Kreditkarten oder Geldkarten bzw. vorgeladenen Zahlkarten, und dies auch für Beträge in jeglichem Ausmaß. Die entsprechende Bestimmung besteht schon länger. Sie wurde bereits vor zehn Jahren eingeführt (Art. 15 DL Nr. 179/2012), a...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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