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Bozen/Rom - Die geplante Neuerung ging vergangene Woche durch die Medien: Ab 4. Juli sollen die ärztlichen Zeugnisse, mittels welcher der Arzt einem Arbeitnehmer eine Krankheit attestiert und somit das Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigt, nicht mehr durch den Erkrankten persönlich (oder per Post) dem INPS und dem Arbeitgeber zugestellt werden, sondern vom behandelnden Arzt elektronisch an ei...
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