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Bozen – Im Rahmen der Umsetzung der Sportreform hat es unter anderem im Bereich der Einkommensteuer eine wichtige Änderung gegeben. Die Einkünfte der Mitarbeiter:innen im Amateursportbereich werden seit dem 1. Juli 2023 als gleichstellte Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit definiert (Artikel 36, Absatz 6, GVD 36/2021). Bis zu diesem Stichtag galt hingegen noch die Regelung gemäß der Artik...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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