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Rom – Jetzt wird die Sache konkret: Vor wenigen Tagen hat die Einnahmenagentur zusammen mit der Zollverwaltung die Verordnung erlassen (Nr. 80217/RU vom 6. März 2020), mit welcher die Durchführungsbestimmungen für die Kassenbon-Lotterie festgelegt werden. Gleichzeitig wurde ein an die Steuerzahler gerichteter Leitfaden für die praktische Anwendung der Lotterie und die Zuteilung des erforderlichen...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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