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Rom – Die Jahresgebühr für die Eintragung der Unternehmen im Handelsregister ist grundsätzlich innerhalb der Frist für die Vorauszahlung der Einkommensteuern des Jahres 2025 zu leisten. Im Allgemeinen ist dies der 30. Juni, vorbehaltlich der für die Einkommensteuern festgelegten Fristaufschübe, wie auch heuer mit der von der Regierung am Donnerstag der letzten Woche (12. Juni 2025) erlassenen Eilv...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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