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Sogenannte Kaffeepausen sind rechtlich gesehen keine Selbstverständlichkeit, insbesondere wenn sie als Arbeitszeit gelten. Dennoch werden Kaffeepausen – oft auch ohne den Arbeitgeber zu fragen – von vielen Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Pausen, die nicht zur Arbeitszeit zählen, stehen erst nach sechsstündiger ununterbrochener Arbeit zu. Ausnahmen gibt es für Bildschirmarbeiter. Wann und wie ...
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