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Rom – Ab 1. Juni 2017 gelten für die Zahlungen über den elektronischen Vordruck F24 die Einschränkungen bei der sogenannten horizontalen Verrechnung von Steuerguthaben, wenn also die Guthaben einer bestimmten Steuer verwendet werden, um andere Steuern und Gebühren durch die entsprechende Verrechnung zu zahlen. Die Neuerungen sind Ende April mit der Eilverordnung über den Nachtragshaushalt (DL Nr. ...
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