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Rom - Mit der Antwort auf die Anfrage eines deutschen Unternehmens verwirft die Finanzverwaltung die bisherigen Einschränkungen über die Anwendung des Vergütungsverfahrens. Man setzt sich dabei über den klaren Text der in den MwSt-Bestimmungen enthaltenen Vorschriften hinweg und stützt sich auf eine Sonderbestimmung der überarbeiteten MwSt-Richtline (RL Nr. 2006/112/EG). Das Ergebnis ist eine wese...
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