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Das Finanzgesetz bietet den Unternehmen wieder die Möglichkeit, das Anlagevermögen aufzuwerten. Auch wenn die steuerliche Wirkung der Aufwertung erst ab 2008 gilt (ausgenommen die Sonderregeln für die Baugrundstücke), können sich trotzdem, rein aus mathematischer Sicht, interessante Steuervorteile ergeben (vgl. SWZ vom 20. Jänner 2006). Die Vorteile hängen aber von zahlreichen, auch wirtschaftlich...
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