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Auch die Kapitalgesellschaften sind bekanntlich zum Steuervergleich im Voraus zugelassen, soweit die Umsatzerlöse im Jahr 2001 nicht mehr als 5.164.569 Euro betragen haben.
Im Allgemeinen wird aber den Kapitalgesellschaften in diesem Zusammenhang keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Steuervorteile sind anscheinend nur gering:
Für 2003 wird auf die Steigerung gegenüber 2001 der verminder...
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