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Die Mobilität wird durch zwei Staatsgesetze geregelt
> Das Gesetz Nr. 223/91 betrifft Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern und kommt zur Anwendung, wenn eine kollektive Entlassung (fünf oder mehr Arbeitnehmer) aus „objektiven Gründen“ - Stellenabbau, Unternehmensauflösung oder Auslauf der Lohnausgleichskasse - vorliegt. Das Unternehmen muss sich einer gesetzlich vorgesehenen Vorgehensweise (u...
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