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Bozen – Bis Freitag, 16. Juni ist bekanntlich die erste Rate für die Gemeindeimmobiliensteuer GIS zu entrichten. Diese entspricht der für das erste Halbjahr 2023 geschuldeten Steuer. Für diese Zahlungen besteht nicht, wie bei den Einkommensteuern, die Möglichkeit von Ratenzahlungen oder, mit dem Zinsaufschlag von 0,4 Prozent, die Möglichkeit der um 30 Tage aufgeschobenen Frist. Wer die Zahlung unt...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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