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Rom/Bozen – Früher durften Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zu bestimmten Anlässen (etwa Weihnachten) bis zu 258, 23 Euro (einst 500.000 Lire) steuer- und abgabenfrei zukommen lassen. Seit einigen Jahren ist dies nicht mehr der Fall. Artikel 2 des Dekretes Nr. 93/2008 besagt nämlich, dass die Steuer- und Abgabenbefreiung nur mehr für Sachzuwendungen und nicht mehr für Geldzahlungen an Arbeitnehmer ...
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