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Rom – Die Notverordnung (DL Nr. 18/2020) mit dem Maßnahmenpaket gegen die Coronavirus-Pandemie gewährt einige steuerliche Begünstigungen zugunsten der Unternehmen, die zum Teil auch sofort anwendbar sind. Sie betreffen unter anderem einen Steuerbonus auf die Mieten, einen Steuerbonus für die Desinfizierung der Arbeitsräume und Änderungen beim Werbe-Bonus. Steuerbonus für Mieten bereits ab 25. März...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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