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Bozen – Im grenzüberschreitenden Warenverkehr stellt sich für Unternehmer in Italien (und Südtirol) oft die Frage, welche Liefermodalität und Lieferklauseln für Verkaufsverträge mit Handelspartnern in der EU oder in Drittländern anzuwenden sind. Meistens fällt die Wahl auf die sogenannte „Ex Works“-Lieferklausel, kurz EXW. Die EXW beschränkt die Verpflichtungen für den Verkäufer nämlich auf ein Mi...
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