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Rom – Im Stabilitätsgesetz 2016 wird für die Unternehmen wieder die Möglichkeit vorgesehen, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Finanzanlagen auf den Markt- oder Verkehrswert aufzuwerten (Abs. 889 – 897 Ges. Nr. 208/2015). Die Aufwertung hat in der Bilanz zum 31. Dezember 2015 zu erfolgen: Die Unternehmensgüter müssen dabei bereits in der Bilanz des Vorjahres enthalten gewesen sein (wicht...
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