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Rom – Bei Aufstellung der MwSt-Jahreserklärung verschlägt man sich ab und an in Fehler, die in vorherigen Jahreserklärungen begangen wurden. Diese können bis zum Ablauf der Verjährungsfristen berichtigt werden, vorausgesetzt es wurde eine gültige Jahreserklärung abgegeben und kein Bescheid zugestellt. Diese Möglichkeit besteht also noch für die Steuerperioden 2019–2023.
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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