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Bozen/Rom – Was von der Benennung und Ansicht her wie eine Vereinfachung aussieht, ist in Wirklichkeit eine neue und zusätzliche Verpflichtung für Betriebe und Freiberufler. Ab dem Jahr 2015 müssen nämlich alle Arbeitgeber, welche in ihrer Tätigkeit Leistungen von Freiberuflern und sonstigen autonomen freien Mitarbeitern in Anspruch nahmen, für welche die Verpflichtung zur Einbehaltung einer Quell...
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