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Rom – Bis 30. Juni 2022 haben alle „Wirtschaftsbeteiligten“ (gemeint sind die Unternehmen, Freiberufler und andere Körperschaften) eine eidesstattliche Versicherung oder Eigenerklärung abzugeben, in welcher sie die über den „befristeten Rahmen für Staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts Covid-19“ erhaltenen Beihilfen melden. Es handelt sich um eine äußerst komplexe Meldung, die...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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