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Rom – Im April ist ein neuer Datensatz für die elektronische Rechnung eingeführt worden. Die neuen Bestimmungen können wahlweise seit 1. Oktober 2020 und bis Ende des Jahres angewandt werden, ab 1. Jänner 2021 sind sie dann verpflichtend anzuwenden. Die Neuerungen dienen der Einnahmenagentur, die ab 2021 den Steuerpflichtigen die MwSt-Register vorbereiten und einen Entwurf der periodischen MwSt-Me...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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