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Rom – Die Frist für die elektronische Meldung der Daten über die Ausgangs- und Eingangsrechnungen für das erste Semester 2017 ist kaum verstrichen (der 5. Oktober 2017) – und in der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2018 verfügt man über einen Nachlass der Verwaltungsstrafen – , und schon steht die nächste Fälligkeit für die neuen Meldevorschriften an, die letztes Jahr eingeführt worden sind. ...
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