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Rom/Bozen - Zum wiederholten Male befasste sich der oberste Gerichtshof, das Kassationsgericht in Rom, mit einem Unfall „in itinere“. Es geht dabei um Unfälle, welche auf dem Wege zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause vorkommen, und um die Frage, ob solche Unfälle als Arbeitsunfälle zu behandeln sind und dem entsprechend vom Arbeitsunfallinstitut INAIL zu vergüten sind oder nicht. Grundsätzlic...
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