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Rom – Die für 2020 geschuldete Gemeindeimmobiliensteuer GIS ist heuer aufgrund des Corona-Notstandes als einmaliger Betrag bis 16. Dezember 2020 zu entrichten. Es sind aber Befreiungen und Verminderungen vorgesehen, die im August mit Landesgesetz eingeführt worden sind (Art. 4 LG Nr. 9 vom 19. August 2020). Dafür hatte man allerdings spätestens bis 30. September eine Eigenerklärung bei der zuständ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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