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Rom – Bei den Dienstleistungen zählt für die Umsatzerbringung die Zahlung. In der Praxis ist die Grundregel aber die Ausnahme: Die Umsatzerbringung entsteht nämlich im Allgemeinen bereits mit der Rechnungserteilung, weil nur anhand der Rechnung der Kunde die Zahlung vornimmt. Es ergibt sich also in der Regel eine Vorfakturierung. Mit Bezug auf die Änderung des Regelsatzes: Für alle bis 30. Septemb...
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