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Wie bereits berichtet, ist mit dem 24. Oktober die so genannte Reform des Arbeitsmarktes in Kraft getreten. Einer der sensibelsten Punkte dieser Reform ist zweifelsohne die Einschränkung der koordinierten und fortwährenden Mitarbeit. Während für die am 24. Oktober 2003 bereits bestehenden, „alten“ Cococo-Verträge eine Übergangsfrist von einem Jahr, also bis zum 23. Oktober 2004, vorgesehen ist, mü...
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