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Rom – Wenn Arbeitnehmern Betriebsfahrzeuge für ihre Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, sind gleich mehrere Aspekte in arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht zu beachten. Da ist zunächst einmal zu unterscheiden, ob die Nutzung nur für die betriebliche Tätigkeit erfolgt oder ob der/die Arbeitnehmer/in das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen. Im letzteren Fall entsteht dem Arbeitnehmer nämlich ...
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